ElaQprem - Elastomere mit Qualitätsgarantie

Wir wissen, was drin ist!

Gummi ist nicht gleich Gummi!

Elastomere bestehen aus einer Vielzahl von Bestandteilen:

  • Kautschuk
  • Füllstoffe
  • Pigmente
  • Weichmacher
  • Verarbeitungshilfsmittel
  • Alterungsschutzmittel
  • Vulkanisiermittel
  • Vulkanisationsbeschleuniger und -verzögerer
  • Aktivatoren
  • sonstige Mischungsbestandteile

Fazit: Kaufen Sie nicht irgendwo – Sie bekommen ansonsten irgendwas - vermutlich aber nicht die Qualität, die Sie zu Recht erwarten können.

ElaQprem-Elastomerqualitäten garantieren Ihnen folgende Eigenschaften:

  • gleichbleibende Produktqualität
  • Compoundierung für möglichst umfassende Einsatzbedingungen
  • detaillierte Prüfung jedes Wareneingangs
  • nicht "billig", aber preiswert

Zertifizierte Materialanalysen

Die Qualität der Elastomere kann nicht durch SEHEN, FÜHLEN oder RIECHEN verlässlich festgestellt werden. Sicherheit gibt nur eine detaillierte Materialanalyse.

In unserem Labor prüfen wir die physikalischen Eigenschaften unserer Materialien. Die chemischen Bestandteile werden durch Experten in der Hochschule Merseburg getestet.

Überprüfungen im eigenen Labor Überprüfungen
in Merseburg
Maßkontrolle TGA (Thermogravimetrische Analyse)
Dichtebestimmung IR-Spektroskopie (Infrarot-Spektroskopie)
Härtemessung (Shore A) DSC (Dynamische Differenzkalorimetrie)
Reißfestigkeit Pyrolyse-GC/MS (Pyrolyse-Gaschromatographie/ Massenspektrometrie)
Reißdehnung  
Druckverformungsrest (DVR)  

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:

Unsere ElaQprem-Qualitäten

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, somit für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit.

Die REACH-Verordnung dient der Gesunderhaltung von Mensch und Umwelt.

"RoHS" steht für „Restriction of Hazardous Substances“ und somit für Verbote bzw. Beschränkungen von gefährlichen Stoffen. Darunter fallen  zum Beispiel Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE). Alle diese Stoffe sind in RoHS-gekennzeichneten Waren nicht enthalten. Grundlage ist die EG-Richtlinie 2002/95/EG.

Die Abkürzung "PAK" steht für Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit PAK wird eine Stoffgruppe bezeichnet, deren Molekülgerüst aus mindestens drei miteinander verbundenen Benzolringen besteht.

PAK sind u. a. in Teer, Rohöl, Mineralölprodukten, aber auch in und auf vielen Lebensmitteln enthalten. Der Mensch nimmt PAK auch aus der Luft auf. PAK wird unter anderem durch Autoabgase, offene Feuer und auch durch Zigarettenqualm freigesetzt. Einige PAK-Verbindungen  sind als krebserregend eingestuft.

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